Sie sind hier:

Projektförderung

Gefördert werden können Projekte, Aktionen und Veranstaltungen, die mit den Zielstellungen der Partnerschaft für Demokratie Bremen Mitte und der Partnerschaft für Demokratie Bremen Nord übereinstimmen und jeweils in den Stadtteilen stattfinden. Das Projekt muss innerhalb des laufenden Kalenderjahres stattfinden.

Für folgende Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden:

  • Stadtteilfeste, Fachtage und Veranstaltungen, die die gesellschaftliche Vielfalt stärken
  • Projekte und Qualifizierungen zum Aufbau und Stärkung von Netzwerken gegen Rechts
  • Aktionsformate und Strategien gegen Rassismus
  • Projekte, Fachtage und Veranstaltungen zu Ursachen, Auswirkungen und Diskriminierung von wohnungslosen und/oder obdachlosen Menschen
  • Projekte, die sich mit dem Thema Armut und Teilhabe auseinandersetzen
  • Maßnahmen gegen Sexismus, Homo,- Queer-, und Transfeindlichkeit
  • Projekte, die die Selbstorganisation von Migrant_innen, Schwarzen Menschen, Sinti und Roma sowie People of Color fördern
  • Projekte, Fachtage und Veranstaltungen, die auf Erscheinungsformen von Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aufmerksam machen

Anträge können Netzwerke, Initiativen, Vereine und Einzelpersonen stellen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind.
Teilnehmen können alle, die sich für Toleranz und Demokratie und gegen Diskriminierung, Rechtsextremismus und Rassismus einsetzen.
Das Fördergebiet umfasst die Stadtteile Bremens Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff sowie Bremen Nord.

Für die Antragstellung steht das Antragsformular Aktions- und Initiativfonds und der Finanzierungsplan im Downloadbereich zur Verfügung.

Die Anträge sind in digitaler Form an die Fach- und Koordinierungsstelle zu senden.

Bitte achten Sie auf unsere aktuellen Ausschreibungen.

Förderfähige Ausgaben sind unter anderem:

  • Reisekosten innerhalb des Projekts und Reisekosten der Teilnehmer_innen
  • Honorare, zum Beispiel für Referent_innen, externe Mitarbeiter_innen
  • Aufstockung von Stunden für Mitarbeiter_inen
  • Mietkosten, die im Rahmen des Projektes anfallen (keine Pauschalen
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (nur im Ausnahmefall)
  • Kosten für Mietleasing
  • Portokosten, Bürobedarf, Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Zeitschriften und Bücher
  • Ausgaben für Druckerzeugnisse.

Der Begleitausschüsse in Bremen Mitte und Bremen Nord entscheiden auf ihren Sitzungen anhand der Förderkriterien über die Verteilung der Fördermittel. Anschließend informiert die Fach- und Koordinierungsstelle über die Ergebnisse der Begleitausschusssitzung.